»in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt … dienen« heißt: Von deutschem Boden soll Frieden ausgehen!
"Die Feststellung, dass das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Verteidigungsfall)," trifft nach Art. 115 a GG "der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates." Der einzelne Bürger hat hier keine Stimme, eine zivile Verteidigung gibt es nicht. Obwohl laut UNO-Charta Krieg verboten ist, ist es anscheinend erlaubt Kriegsmaterial, Waffensysteme, Luftwaffe, Heer und Marine zu unterhalten, die für den Krieg gebraucht werden; obwohl selbst die Vorbereitung eines Krieges verboten ist, müssen die Staaten und ihre Regierungen nach ihren Selbstverständnis immer auf den Krieg vorbereitet sein, um die nationalen Interessen zu schützen.
Was kann der Einzelne da überhaupt tun?
Du kannst / Sie können zum Beispiel einen Brief an die Regierung oder den Außenminister schreiben (Adressen s. unten) und fordern, (1) dass die Bundesregierung den friedenspolitischen Auftrag des Grundgesetzes (Friedensgebot) in die Tat umsetzt; (2) dass die Bundesregierung dem japanischen Antrag auf Abschaffung der Institution des Krieges (Artikel 9) stattgibt, indem sie in der UN-Vollversammlung formell einen Antrag stellt und (3) sich dafür einsetzt, dass der Sicherheitsrat zum frühestmöglichen Zeitpunkt gemäß Artikel 6 des Nichtweiterverbreitungsvertrages die nukleare und allgemeine und umfassende Abrüstung einleitet, und (4) der Sicherheitsrat Maßnahmen ergreift, um das System der kollektiven Sicherheit der Vereinten Nationen in Kraft zu setzen.
Außerdem sollten Maßnahmen ergriffen werden, die UNO zu demokratisieren. Das Komitee für eine Demokratische UNO bietet hier die Möglichkeit sich zu engagieren. http://www.wfmd.de/
Eine weitere Möglichkeit ist eine Erklärung abzugeben und dem Staat das Recht abzusprechen, in dieser Frage für die eigene Person eine Entscheidung zu treffen. Man kann diese Erklärung auch notariell beglaubigen lassen. Ein Muster für eine solche Erklärung ist hier zu finden.
Natürlich ist eine demokratisch gewählte Regierung auch für die Sicherheit der Bevölkerung verantwortlich, genauso wie sie für den Verkehr, die Kanalisation, die Müllabfuhr, und viele andere Dinge verantwortlich ist, die der Gesetzgeber regelt. Normalerweise sind wir damit einverstanden, vor allem wenn er seine Sache gut macht. Das Friedensgebot in zahlreichen Verfassungen und die UNO-Charta verpflichten die Regierungen jedoch auch, "Frieden und Sicherheit aktiv und vorrangig auf nicht-militärischer Basis durch die Stärkung des Rechts und durch gleichberechtigte Kooperation" zu schaffen. (S. den Vortrag von Dieter S. Lutz, 'Frieden und Friedensforschung - Das Verfassungsgebot und seine Wissenschaft'!)
Im Hinblick auf die Wahrung des Friedens und die Verteidigung von nationalen Interessen jedoch liegen die Dinge etwas anders. Obwohl man dem Staat letztendlich das Recht nicht ganz absprechen kann, für die Sicherheit seiner Bürger Vorsorge zu treffen, solange ein globales Sicherheitssystem diese Aufgabe nicht übernimmt, ist er unter den heutigen Gegebenheiten überfordert und kann die Sicherheit der Bevölkerung nicht mehr allein mit den herkömmlichen Mitteln militärischer Verteidigung gewährleisten. Dies führt naturgemäß zur Blockbildung und zu Militärallianzen; die Staatengemeinschaft läuft Gefahr, ohne es zu wollen, in ein Orwell'sches Szenario 'hineinzuschlittern'.
Es gibt jedoch eine Fülle von Alternativen, die eine militärische Friedenssicherung, Blockbildung und Militärallianzen überflüssig machen. Die Kampagne für die Reform der Vereinten Nationen 2007 möchte sukzessive einige dieser Alternativen vorstellen. (S. auch unsere LINKS!)
ADRESSEN:
Fax: 01888-272-2555
Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10113 Berlin
email:
buergerservice@auswaertiges-amt.de
Fax: 030-5000-51000 oder
030-5000-3402
Vereinte Nationen
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New York, NY 10017
U.S.A.
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