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Kampagne für die Reform der Vereinten Nationen 2012 Movement for UN Reform 2012 |
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Warum die Haager Friedenskonferenzen heute für uns wichtig sind 日本語 Vielen Friedensbewegten ist vielleicht nicht klar, welche Rolle das deutsche Kaiserreich 1899 und 1907 auf den beiden Haager Friedenskonferenzen spielte. Auch die Übereinstimmung der großen Mächte in der wichtigsten Frage, nämlich der verbindlichen internationalen Gerichtsbarkeit (obligatorische Schiedsgerichtsbarkeit) ist kaum bekannt. Der deutsche Völkerrechtler und Neo-Kantianer Walther Schücking schrieb dazu, diese Frage sei „außerordentlich wichtig, weil nur auf diesem Wege der Schlüssel zur allgemeinen Abrüstung gefunden werden kann. Diese Abrüstung kann erst kommen, wenn der Rechtsschutz ausgebaut ist.“ Der Satz Schückings ist entscheidend; immer noch ist die Frage der obligatorischen, internationalen Gerichtsbarkeit ungelöst. Keiner der Nachfolger des Haager Staatenverbandes, weder der Völkerbund noch die Vereinten Nationen, konnten in dieser Frage einen Durchbruch erringen, obwohl die Großmächte und späteren Siegermächte -- das offizielle Deutschland ausgenommen -- das Ziel einer rechtsverbindlichen Friedensordnung weiter verfolgten und entwickelten. Unsere These: Ein Durchbruch kann nur durch eine Aufarbeitung der Geschichte und entsprechende Maßnahmen des Gesetzgebers erreicht werden. 2007 ist vielleicht die letzte Chance der Wiedergutmachung. Hier noch einmal die wichtigsten Punkte: Ziel der Haager Friedenskonferenzen war vor allem die Abrüstung und obligatorische Schiedsgerichtsbarkeit, mit anderen Worten: der Waffengang sollte verboten und dafür der Rechtsweg verbindlich vorgeschrieben werden (das dritte Thema, das ius in bello [humanitäre Kriegsrecht], ist in diesem Zusammenhang zu vernachlässigen, da das ius in bello angesichts der realen Zunahme ziviler Kriegsopfer im 20. Jh. nur sehr bedingt wirksam ist). Hinter diesen Forderungen standen die Friedensbewegung und weite Teile der Öffentlichkeit, zumal diese Ziele jedermann leicht verständlich waren; man hatte verstanden, dass es nicht möglich war, in ein Vakuum hinein abzurüsten und dass ein 'Rechtsinstitut' an die Stelle der 'Institution des Krieges' treten musste. Die großen Mächte, Frankreich, England, die USA, Russland, China, Persien, Italien stimmten für das ‚Obligatorium.‘ Da Einstimmigkeit gefordert war, scheiterte das Projekt, und zwar an einer kleinen Minderheit, angeführt von Deutschland. Österreich-Ungarn, die Türkei sowie Griechenland, Bulgarien und Rumänien schlossen sich dem deutschen Votum an. Japan enthielt sich der Stimme, teils weil Deutschland Druck ausübte; es war aber im Prinzip dafür, wenn sich die Westmächte einig gewesen wären. Das Scheitern führte zu einem allseitigen 'Boom‘ bilateraler Schiedsverträge unter den Befürwortern der Schiedsgerichtsbarkeit zwischen 1907 und 1914. Friedensbewegung, Diplomaten und die Regierungen, welche die obligatorische Schiedsgerichtsbarkeit befürworteten bereiteten eine dritte Haager Friedenskonferenz vor, die für das Jahr 1915 angesetzt war. Die Vorbereitungen in dieser wichtigsten Frage (dem Obligatorium) waren inzwischen so weit fortgeschritten, dass 1915 nach dem Mehrheitsprinzip hätte abgestimmt worden müssen. Der Königsberger Völkerrechtler Philipp Zorn, der an beiden Haager Friedenskonferenzen als Delegierter teilgenommen hatte, schrieb 1920: "(Die) große Aufgabe war die Durchsetzung des Obligatoriums in der Schiedsgerichtsbarkeit. Auf dieses Friedenswerk wartete die Welt mit ungestümer Sehnsucht. … [Was] geradezu zu einem Ruhmestitel Deutschlands für die Gestaltung der internationalen Verhältnisse hätte werden können, (wurde) von vornherein geschmälert durch einen ungeheuren politischen Rechenfehler der deutschen Politik, der die schwersten Folgen haben musste und gehabt hat, ja der uns heute in dem furchtbaren Lichte des Weltenbrandes von 1914 bis 1918 geradezu als eine der Ursachen des Weltkrieges erscheint. … Die Stimmung der Konferenz über dieses klägliche Ergebnis war eine höchst unbehagliche, ja teilweise, so bei den Amerikanern, geradezu erbitterte… man klagte Deutschland offen an, das Fiasko der Konferenz verschuldet und sich dem allgemeinen Friedenswillen der Welt aus imperialistisch-militaristischen Gründen entgegengestemmt zu haben. In der Presse der ganzen Welt hallten diese Klagen und Anklagen wider und werden bis zum heutigen Tage fortgesetzt. … In der unangenehmsten Stimmung trennte sich die Konferenz, und die deutsche Delegation, deren Botschafter wie ein Fürst zur Konferenz gekommen war und dort anfänglich einen vielbesuchten Hof hielt, schied unbeachtet und ungegrüßt – außer von einigen Türken… hätte Deutschland jenen schweren politischen Rechenfehler nicht verschuldet, so würden die anderweitigen Kriegsursachen sich schwerlich zu der Schärfe haben zuspitzen können, die den Weltkrieg unvermeidlich machte…“ Das Bonner Grundgesetz bestimmt in Artikel 24 Absatz 3: „Zur Regelung zwischenstaatlicher Streitigkeiten wird der Bund Vereinbarungen über eine allgemeine, umfassende, obligatorische, internationale Schiedsgerichtsbarkeit beitreten.“ Die meisten Deutschen kennen weder diesen Artikel, noch seinen geschichtlichen Hintergrund, noch wissen sie, dass die BRD den Vereinbarungen im Rahmen der UNO, sprich: der Rechtsprechung des IGH, noch immer nicht beigetreten ist. Die Haager Friedenskonferenzen sind heute relevant. Sie bieten die Chance, über die Ziele, die Grundsätze und Wege zur Erreichung eines positiven Friedens aufzuklären und der Welt eine neue, am Friedensgebot des Grundgesetzes und der UNO-Charta orientierte Friedenspolitik zu erklären. D.h. durch Aufarbeitung dieses Kapitels deutscher und österreichischer (unbewältigter) Vergangenheit können wir der Welt zeigen, und entsprechende Schritte einleiten, wie heute eine andere, echte Friedenspolitik aussehen kann. Eine gesetzgeberischer Initiative zur Einleitung einer echten Weltinnenpolitik im Sinne des Friedensgebots im GG (und der Österreichischen Bundesverfassung) sowie der UN-Charta wäre echte Wiedergutmachung. Die Bundesrepublik, also die Regierung und die „Bewohner des Bundesgebietes“ (Art. 25 GG) haben die Freiheit zu entscheiden, ob sie die kollektive Sicherheit wollen oder sich (und andere Staaten) der Willkür preisgeben möchten. Der Satz: ‚Davon haben wir nichts gewusst!’ gilt heute nicht mehr. Literatur zu den Haager Friedenskonferenzen: -- Davis, Calvin DeArmond, The United States and the Second Hague Peace Conference. American Diplomacy and International Organization 1899-1914, Durham: Duke University Press 1975 -- Dülffer, Jost, Regeln gegen den Krieg? Die Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907 in der internationalen Politik, Frankfurt, Berlin und Wien: Ullstein 1978 -- Schlichtmann, Klaus, Japan, Germany and the Idea of the two Hague Peace Conferences, JOURNAL OF PEACE RESEARCH, vol. 40, no. 4 (Oslo 2003), S. 377-394
Dr. Klaus
Schlichtmann, Koordinator |
International Court of Justice NEU: Walther SCHÜCKING, The International Union of the Hague Peace Conferences
INDIA and the Quest for an effective UNITED NATIONS ORGANIZATION
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Täglich sterben über einhunderttausend Menschen an Hunger. ►UNO-CHARTA • UN CHARTER • 国連憲章 • ÿ
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